Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten stellen für die Beteiligten häufig eine erhebliche Belastung dar. Schon daraus folgt, dass an die Qualität anwaltlicher Tätigkeit im Familienrecht hohe Anforderungen gestellt werden. So reicht allein fachliche Kompetenz nicht aus, um eine bestmögliche Betreuung und Vertretung des Mandanten zu gewährleisten.

Gleich, ob in der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Auseinandersetzung, verlieren wir daher nicht die individuelle Situation des Mandanten aus den Augen, sondern beraten und vertreten unsere Mandanten auch in schwierigen Situationen konsequent aber mit menschlichem Verständnis.

Das Familienrecht ist vielschichtig. Die typischen Tätigkeitsfelder sind: 

Scheidung und Scheidungsfolgen,

Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt,  

Umgangsrecht mit Kindern,

Fragen zur elterlichen Sorge / zum Sorgerecht, 

Fragen zur Vermögensauseinandersetzung und zum Zugewinn,  

Gewaltschutz.

Unser Leistungsangebot auf dem Gebiet des Familienrechts umfasst seit über 18 Jahren neben der Beratung die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und ein hohes Engagement. Regelmäßige Fortbildungen und aktuelle Rechtskenntnisse sind für uns selbstverständlich. Wir hören Ihnen zu und sehen es als unsere Aufgabe an, die Belastungen, die in familienrechtlichen Angelegenheiten häufig unvermeidbar sind, so gering wie möglich zu halten.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email, um einen Termin zu vereinbaren. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein Formular, welches Sie ausfüllen und an uns zurück übersenden können - den Rest erledigen wir dann für Sie !




 
 
 
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