kompetent. persönlich. engagiert.

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17.09.2024

Nebenklage / Hohe Schmerzensgeldzahlung für die Geschädigte

Der Täter hatte die durch uns vertretene Nebenklägerin, die im Tatzeitpunkt noch minderjährig gewesen ist, sexuell genötigt. Nach erfolgreicher Revision und Zurückverweisung an das Schöffengericht konnte nach erneuter Verhandlung erreicht werden, dass der Täter den Tatvorwurf schlussendlich doch noch eingeräumt und eine hohe Zahlung an die Nebenklägerin geleistet hat.



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